Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geschäfts- und Provisionsbedingungen Stand: 2026
1. Angebote / Grundlagen
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Sämtliche Objektangaben beruhen auf Informationen des jeweiligen Eigentümers oder sonstiger Dritter. Irrtümer sowie Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2. Vertraulichkeit / Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
Verstößt der Empfänger hiergegen und kommt infolgedessen ein Vertragsabschluss zustande, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen.
3. Vorkenntnis
Ist dem Interessenten ein von uns nachgewiesenes oder angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt unsere Tätigkeit als mitursächlich für den späteren Vertragsabschluss.
4. Kauf-, Miet- und Pachtpreise
Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
5. Vertragsschluss mit Dritten
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag nicht mit dem Auftraggeber selbst, sondern mit einer ihm wirtschaftlich oder persönlich verbundenen Person (z. B. Ehepartner, Verwandte, Gesellschaften) zustande kommt.
6. Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte
Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftsgleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Umgehung des Maklervertrages
Wird der Abschluss eines Hauptvertrages durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers oder eines von ihm informierten Dritten vereitelt oder umgangen und war unsere Tätigkeit hierfür ursächlich, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen.
8. Fälligkeit der Provision
Unser Provisionsanspruch wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrages fällig. Der Provisionsanspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
9. Höhe der Provision
Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
a) Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen
Bei Wohnimmobilien im Sinne der §§ 656a ff. BGB beträgt die vom Käufer zu zahlende Maklerprovision höchstens 50 % der insgesamt vereinbarten Maklerprovision.
Der Verkäufer übernimmt mindestens den gleichen Provisionsanteil und kann darüber hinaus weitere Provisionsanteile bis zur vollständigen Übernahme der Maklerprovision tragen.
Die konkrete Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Angebot. Derzeit beträgt die marktübliche Käufer- und Verkäuferprovision jeweils 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.
Berechnungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag beurkundete Kaufpreis einschließlich etwaiger Nebenleistungen.
b) Bei Nachweis oder Vermittlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
Bei der Vermittlung oder Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision je 4,76 % des Jahresentgeltes, mindestens von fünfjähriger und höchstens von zehnjähriger Dauer. Zum Jahresentgelt gehören auch die sonstigen geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme der Nebenkosten inkl. MwSt. Die Ausübung einer Option gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.
c) Bei Mietverträgen über Wohnräume
2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt. vom Auftraggeber, der Auftraggeber ist wer den Makler bestellt. Für Interessenten bzw. zukünftige Mieter entsteht keine Provision.
d) Abnahme- und Übergabeverhandlungen
Bei Abnahme- oder Übergabeverhandlungen für Wohn- und Gewerberäume pro Auftrag ein Pauschalhonorar in Höhe von jeweils 100,00 €; inkl. MwSt. vom Auftraggeber, der Auftraggeber ist wer den Makler bestellt. Für Interessenten bzw. zukünftige Mieter entsteht kein Pauschalhonorar.
e) Beschaffung von Objektunterlagen
Erstattung der von uns verauslagten Gebühren (z. B. Behörden-, Grundbuch- oder Katasterkosten).
10. Aufwendungsersatz
Gibt der Auftraggeber seine Verkaufs- oder Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit auf, hat er die nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen. Alternativ kann eine Pauschale in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision verlangt werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer tatsächlicher Kosten vorbehalten.
11. Haftung
Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine Haftung für rechtliche oder steuerliche Inhalte von Verträgen wird nicht übernommen.
12. Urheberrecht
Alle von uns erstellten Unterlagen, Exposés, Fotos, Grundrisse und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
13. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Maklerunternehmens Gerichtsstand.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Provisionsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.